Allgemeine Geschäfts­bedingungen

Tobi­as Rahm Handelsagentur
Bahn­hof­stra­ße 13
79843 Löffingen

Umsat­z­steu­er-Iden­­ti­­fi­­ka­­ti­ons­num­­mer
nach § 27 a UStG:
DE 263387072

1 Allgemeines

Für den Geschäfts­ver­kehr zwi­schen der Tobi­as Rahm Handels­agentur und Ihnen, dem Be­steller, gel­ten die nach­stehenden Be­dingungen, es sei denn, dass Ab­weich­ungen hier­vor ausd­rücklich und schrift­lich von uns be­stätigt werden.

2 Aufträge

Mit der Bestel­lung einer Ware erklärt der Bestel­ler ver­bindlich, die be­stellte Ware er­werben zu wol­len. Die Be­stellung stellt das auf den Ab­schluss des Be­trages gerich­te­te Ver­trags­an­ge­bot dar. Auf­trä­ge sind rechts­verbind­lich, wenn sie von der Tobi­as Rahm Handels­agentur an­genommen wor­den sind. Unse­re Prei­se sind, sofern nicht anders ver­einbart, Netto­preise. Münd­li­che Neben­abreden, sowie Zu­sagen von Ver­tretern bedür­fen zur Wirk­sam­keit der schrift­lichen Be­stätigung der Tobi­as Rahm Handels­agentur. Etwa­ige vom Bestel­ler vor­ge­schriebene Bed­ingungen gel­ten, soweit sie nicht mit die­sen Be­dingungen und dem Inhalt der Auftrags­be­stätigung über­einstimmen, als wider­sprochen und aus­ge­schlossen. Für den Fall der nach­weisbar schlech­ten Ver­mögenslage des Kun­den steht der Tobi­as Rahm Handels­agentur ein jeder­zeitiges Rück­tritts­recht zu. Tritt der Bestel­ler vom Ver­trag zurück (Ab­bestellung), ohne dass ein Grund dazu vor­liegt oder aus Grün­den, die vom Ver­trags­partner zu ver­tre­ten sind, so ver­pflichtet sich der Ver­trags­partner, die bereits an­ge­fallenen Kos­ten, sowie den ent­gangenen Gewinn mit einem Pauschal­betrag von 25 % des ver­traglichen Auftrags­wertes zu ver­gü­ten. Dem Bestel­ler bleibt der Nach­weis vor­be­hal­ten, dass Kos­ten und Gewinn nicht oder nicht in der be­rechneten Höhe ent­standen bzw. ent­gan­gen sind.

3 Preise

Unse­re Prei­se ver­stehen sich net­to ab Werk / Lager Löf­fin­gen / bzw. Her­stel­ler­fir­ma zzgl. Fracht, Por­to, Ver­packung, Ver­sicherung sowie der am Tag der Rechnungs­legung in Deutsch­land gül­ti­gen Mehr­wert­steuer in EURO. Alle Preis­notierungen sind frei­bleibend. Tre­ten nach einem Zeit­punkt von drei Mona­ten seit Vertrags­abschluss Er­höhungen der Herstell­kosten ein, so kann der Preis von der Tobi­as Rahm Handels­agentur ange­passt werden.

4 Liefertermine

Die Ver­ein­ba­rung fixer Liefer­termine bedarf der schrift­lichen Be­stätigung. Zuge­sag­te Liefer­termine gel­ten nur an­nähernd, wobei jedoch das Recht des Vertrags­partners vom Rück­tritt nach frucht­losem Ablauf einer der Tobi­as Rahm Handels­agentur gesetz­ten an­ge­messen Nach­frist un­berührt bleibt. Eine Ver­pflichtung zur Ein­haltung sol­cher ver­ein­barten Liefer­termine wird nur unter der Vor­aus­setzung eines unge­stör­ten Fa­bri­ka­tions­vor­ganges über­nommen. Die Fol­gen höhe­rer Gewalt und ande­rer nicht vor­her­gesehener Maß­nahmen be­rechtigen den Bestel­ler nicht zur Geltend­machung von Schadens­er­satz­an­sprüchen oder zum Ver­trags­rück­tritt. Die Ein­hal­tung der Lie­fer­ter­mi­ne setzt vor­aus, dass der Bestel­ler sei­ne Ver­trags­ver­pflich­tun­gen erfüllt hat, ins­be­son­de­re ver­einbarte Vor­aus­zahlungen geleis­tet hat, bzw. ande­ren Vor­­­­­leis­­tungs- und Mit­wirkungs­pflichten nach­gekommen ist. Wei­te­re Vor­aus­set­zun­gen für die Ein­hal­tung ver­ein­bar­ter Lie­fer­ter­mi­ne ist die rich­ti­ge und recht­zei­ti­ge Belie­fe­rung der Tobi­as Rahm Handels­agentur durch Vor­lieferanten (Her­stel­ler). Teil­lieferungen sind mög­lich. Teil­lieferungen aus Abruf­aufträgen er­folgen — sofern nicht anders ver­ein­bart — jeweils spä­tes­tens vier Wochen nach Abruf durch den Be­steller. Erfolgt kein Abruf bis zum ver­einbarten Frist­ablauf, kann die Tobi­as Rahm Handels­agentur nach vor­he­ri­ger An­kündigung Er­füllung wäh­len oder vom Ver­trag zurück­treten. Etwa­ige Schadens­ersatz­an­sprüche blei­ben unbe­rührt. Der Bestel­ler ist zur un­ver­züg­lichen Abnah­me termin­gerecht bereit­gestellter oder ge­lieferter Ware ver­pflichtet. Dar­über hin­aus hat er recht­zeitig alle seiner­seits er­forder­lichen Vor­aus­setzungen für eine termin­gerechte Ab­wicklung des Auf­trages zu schaf­fen. Bleibt zur Aus­lieferung bereit­gestellter Ware auf Wunsch des Be­stellers zu sei­ner Ver­fügung lie­gen, so wird die er­teilte Rech­nung den­noch sofort zur Zah­lung fäl­lig. Die Ware lagert sodann auf Rech­nung und Gefahr des Bestellers.

5 Änderungsvorbehalt, Mehr- oder Minderlieferungen

Die Tobi­as Rahm Handels­agentur über­nimmt gegen­über dem Bestel­ler kei­ne Be­­­schaf­­fen­heits- oder Hal­­t­­­bar­keits- oder sons­ti­ge Garan­tie im Rechts­sinne. Hersteller­garantien blei­ben von die­ser Rege­lung un­berührt. Die Tobi­as Rahm Handels­agentur hat das Recht, tech­ni­sche Än­der­ungen/­Ab­weich­ungen sowie Än­der­ungen/­Ab­weich­ungen von Form, Far­be und/­oder Gewicht vor­zunehmen, sofern es sich hier­bei um handels­übliche Ab­weichungen han­delt und/­oder hier­durch Funk­tio­na­li­tät und Brauch­bar­keit der Ware nicht in er­heblicher Wei­se be­einträchtigt wer­den. Dies gilt nicht, wenn Än­der­ungen/­Ab­weich­ungen des Be­stellers aus ande­ren Grün­den unter Berück­sichtigung der Inter­es­sen der Tobi­as Rahm Handels­agentur nicht zu­mutbar sind. Die Tobi­as Rahm Handels­agentur hat das Recht, Minder­lieferungen bis zu 10 % der ur­sprünglich be­stellten Men­ge vor­zu­nehmen, sofern die­se produktions­technisch be­dingt sind. Falls eine ande­re Be­grenzung er­folgen soll, ist hier­über be­reits bei Vertrags­ab­schluss eine beson­de­re Ver­ein­barung zu tref­fen. Durch Her­stellung beding­te Ab­weichungen in Maßen, Inhalt, Ge­wichten und Farb­tönen sind im Rah­men des Handels­üblichen ge­stattet. Dekor­schablonen und er­stellte Fil­me sind unser Eigen­tum, auch wenn der Be­steller die Kos­ten hier­zu ganz oder teil­weise über­nommen hat.

6 Muster

Vom Kun­den ange­forderte Mus­ter wer­den die­sem von der Tobi­as Rahm Handels­agentur in Rech­nung ge­stellt. Eine Rück­gabe der Mus­ter an die Tobi­as Rahm Handels­agentur ist nicht erforderlich.

7 Verpackung

Man­gels beson­de­rer Ver­einbarung er­folgt die Ver­packung nach Wahl der Tobi­as Rahm Handels­agentur. Schreibt der Be­steller eine bestimm­te Ver­packung vor, so gehen even­tu­el­le Mehr­kosten der vom Lie­fe­rer vor­ge­sehenen Ver­packung zu Las­ten des Bestellers.

8 Versand

Der Ver­sand vom Her­steller oder von der Tobi­as Rahm Handels­agentur erfolgt in allen Fäl­len auf Gefahr des Be­stellers, auch bei fracht­freier Lie­fe­rung. Die Wahl der Ver­sand­art wird vom Her­steller oder von der Tobi­as Rahm Handels­agentur ge­troffen. Schreibt der Bestel­ler eine be­stimmte Versand­art vor, so gehen even­tu­el­le Mehr­kosten zu Las­ten des Bestellers.

9 Zahlung

Sofern nicht anders ver­einbart, sind die Rech­nun­gen der Tobi­as Rahm Handels­agentur zahl­bar inner­halb 14 Tagen mit 2 % Skon­to, bis zu 30 Tagen ohne Ab­zug. Bei Ziel­über­schreitungen wer­den die banken­üb­lichen Zin­sen berechnet.

10 Eigentums­vor­behalt

Die gelie­fer­te Ware bleibt bis zur voll­ständigen Be­zahlung des Kauf­preises ein­schließlich an­fallender Zin­sen und Kos­ten bis zur voll­ständigen Ein­lösung und Gut­schrift von Wech­sel und Schecks Eigen­tum der Tobi­as Rahm Handels­agentur. Der Eigentums­vor­behalt er­streckt sich auch auf Ware, die der Käu­fer weiter­ver­arbeitet. Bei un­ver­änderter Weiter­ver­äußerung an Drit­te vor der voll­ständigen Be­zahlung des Kauf­preises gilt im Vor­aus die Kauf­preis­forderung als an die Handels­agentur ab­getreten. Bei Bezah­lung durch den Drit­ten tritt ohne be­sondere For­der­ungs­über­tra­gung der Erlös an die Stel­le der Lie­ferung. Ver­pfändungen und Sicher­heits­über­eignungen von Vor­be­halts­ware sind un­zu­lässig. Der Käu­fer ist ver­pflichtet, Zugrif­fe drit­ter Per­sonen auf die unter Ei­gentums­vor­behalt ge­lieferte Ware un­ver­züg­lich schrift­lich an­zu­zeigen. Die bei der Aus­übung des Eigentums­vor­be­haltes an­fallenden Kos­ten des Rück­transportes und der Waren­ein­gangs­kon­trolle trägt der Käufer.

11 Korrekturen

Kor­rek­tu­ren gleich wel­cher Art (z. B. An­ordnung, Ge­staltung, Farb­gebung, Druck­stand) müs­sen schrift­lich mit­geteilt wer­den. Korrektur­ab­züge und An­drucke sind vom Be­steller auf sons­ti­ge Feh­ler sowie auf Richtig­keit der Dekor­farben und Dekor­elemente zu über­prüfen und druck­frei erklärt, zurück­geben. Die Tobi­as Rahm Handels­agentur haf­tet nicht für vom Vertrags­partner über­sehene Feh­ler. Fern­mündlich auf­ge­ge­bene Än­derungen wer­den nicht ak­zeptiert. Wird gleich aus wel­chen Grün­den auf einen Korrektur­abzug ver­zichtet, so erlischt jeg­liches Re­kla­ma­tions­recht in Bezug auf Text­richtigkeit, Dekor­farben, Druck­stand, etc. 

12 Reklamationen

Rekla­ma­tio­nen kön­nen nur be­rück­sichtigt wer­den, wenn sie bis spä­tes­tens 10 Tage nach Er­halt der Ware er­folgt. Bei be­rechtigten und frist­ge­rechten Re­kla­ma­tionen wer­den kosten­lose Er­satz­lieferungen er­folgen. Die bea­nstandete Ware hat der Käu­fer auf Ver­langen zurück­zugeben. Sofern Ersatz­lieferungen nicht mög­lich (Un­mög­lich­keit oder un­zu­mut­bare Ver­zögerung durch den Ver­käufer) kann der Be­steller wahl­wei­se Her­ab­setzung des Ent­geltes oder Rück­gängig­machung des Ver­trages ver­langen. An­sprüche auf Ersatz eines Folge­schadens sind aus­ge­schlossen, soweit nicht nach­weisbar Vor­satz oder gro­be Fahr­lässig­keit vorliegt.

13 Schutz von Eigen­tums- und Urheberrechten

Die Tobi­as Rahm Handels­agentur behält sich in sämt­li­chen künst­lerischen Arbei­ten sowie den end­gültig ver­wendeten Designs von Ab­bildungen, Zeich­nun­gen, Arti­keln und sons­ti­gen Unter­lagen die Eigen­­­tums- und Ur­he­ber­rechte vor. Sie dür­fen von Kun­den oder sons­ti­gen Drit­ten nur mit aus­drück­licher schrift­licher Zu­stimmung der Tobi­as Rahm Handels­agentur ver­wendet wer­den. Bei Miss­achtung der Eigen­­tums- und Ur­he­ber­rechte durch den Kun­den be­steht ein Schadens­er­satz­an­spruch der Tobi­as Rahm Handels­agentur. Als Schadens­er­satz­pauschale wer­den 10 % des Waren­preises, min­des­tens jedoch EUR 400,00 ver­einbart, sofern die Tobi­as Rahm Handels­agentur dem Kun­den kei­nen höhe­ren Scha­den nach­weist. Die Tobi­as Rahm Handels­agentur ist be­rechtigt, im Kunden­auftrag er­stellte Arti­kel zu Werbe­zwecken oder als Mus­ter zu ver­wenden und ab­zu­bilden. Die Tobi­as Rahm Handels­sgentur ist zudem be­rechtigt, an geeig­ne­ter Stel­le ihren Firmen­namen anzubringen.

14 Copyright, Urheber­rechte, Lizenzen

Für die Prü­fung der Rech­te der Ver­viel­fältigung aller Unter­lagen ist der Bestel­ler allein ver­pflichtet. Für Ver­letzungen von Copy­rights, Ur­he­ber­rechten und Lizen­zen über­nimmt die Tobi­as Rahm Handels­agentur Auftrags­arbeiten keiner­lei Haf­tung und ver­langen auch kei­nen Nach­weis des Käu­fers über die Rech­te an den ver­wendeten Designs. Der Be­steller haf­tet allein, wenn durch die Aus­führung sei­nes Auf­tra­ges Rech­te, ins­be­sondere Ur­heber­rechte Drit­ter ver­letzt wer­den. Der Käu­fer hat den Ver­käu­fer von allen An­sprüchen Drit­ter wegen einer sol­chen Rechts­ver­letzung freizustellen.

15 Erfüllungsort

Erfül­lungs­ort für Lie­fe­rung und Zah­lung ist 79843 Löffingen.

16 Gerichtsstande

Für sämt­li­che gegen­wär­ti­gen und zu­künftigen An­sprüche aus der Ge­schäfts­ver­bindung, ein­schließlich Wech­sel und Scheck­forderungen mit Voll­kauf­leuten, juris­ti­schen Per­sonen des öffent­li­chen Rechts und Trä­gern von öffen­­t­­­lich-rech­t­­li­chem Sonder­vermögen ist aus­schließlicher Ge­richtsstand der Sitz der Tobi­as Rahm Handels­agentur, somit das Amts­ge­richt Titisee-Neustadt&nbsp/ LG Frei­burg. Der glei­che Gerichts­stand gilt, wenn der Bestel­ler kei­nen all­ge­mei­nen Gerichts­stand im Inland hat, nach Vertrags­ab­schluss sei­nen Wohn­sitz oder ge­wöhnlichen Auf­ent­halts­ort aus dem Inland ver­legt oder sein Wohn­sitz oder ge­wöhnlicher Auf­ent­halts­ort zum Zeit­punkt der Klage­erhebung nicht bekannt ist.

17 Handlungs­vollmacht

Für Handlungs­ver­mittlungen außer­halb der Tobi­as Rahm Handels­agentur zwi­schen den Be­stellern und wei­te­ren drit­ten Fir­men über­nimmt die Tobi­as Rahm Handels­agentur kei­ner­lei Gewähr und Haftung!

18 Salvatorische Klausel

Soll­ten ein­zel­ne Be­stellungen des Ver­trags mit dem Kun­den ein­schließ­lich die­ser AGB ganz oder teil­weise un­wirksam sein oder wer­den, so wird hier­durch die Gültig­keit der übri­gen Be­stimmungen nicht be­rührt. Die gan­ze oder teil­weise un­wirk­same Rege­lung soll durch eine Rege­lung er­setzt wer­den, deren recht­licher und wirt­schaft­licher Er­folg dem der un­wirk­samen Rege­lung ent­spricht. Die bis­he­ri­gen all­ge­meinen Ge­schäfts­be­dingungen der Tobi­as Rahm Handels­agentur ver­lieren ab 01. 01. 2017 ihre Gültigkeit.

Für die Geschäf­te ab dem 01. 01. 2017 gel­ten die­se AGB.